· Fachbeitrag · Steuerticker
Neues aus Gesetzgebung, Finanzverwaltung und Rechtsprechung auf den Punkt gebracht
von Dipl.-Finw. Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf
| Im „Steuerticker“ weisen wir regelmäßig auf Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung hin, die Sie im Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten. In diesem Beitrag geht es um neue Details zur Anwendung des Liebhabereiwahlrechts bei Photovoltaikanlagen, Praxisfolgen aus der Verabschiedung des steuerfreien Corona-Pflegebonus und der Anwendung von § 35c EStG in Miteigentumsfällen. |
1. Neues zur Gewinnerzielungsabsicht bei Photovoltaikanlagen
Das BMF hat sich mit Schreiben vom 29.10.21 (BStBl I 21, 2202) zur Gewinnerzielungsabsicht bei Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken geäußert. Nach Rn. 5 des BMF-Schreibens ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelung, dass der erzeugte Strom neben
- der Einspeisung in das öffentliche Stromnetz
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