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  • · Fachbeitrag · Steuerticker

    Neues aus Gesetzgebung und Finanzverwaltung auf den Punkt gebracht

    von StB Michael Seifert, Troisdorf

    | In unserem „Steuerticker“ weisen wir Sie regelmäßig auf Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung hin, die Sie im Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten. |

    1. Günstigerprüfung und Antragszeitpunkt

    Der BFH hat sich jüngst zum Antrag auf Anwendung der tariflichen Einkommensteuer nach § 32d Abs. 6 EStG (Günstigerprüfung) geäußert (BFH 12.5.15, VIII R 14/13, Abruf-Nr. 179252).

     

    MERKE | Durch die Günstigerprüfung wird erreicht, dass Steuerpflichtige, deren Grenzsteuersatz niedriger als 25 % ist, auch mit den betreffenden Kapitaleinkünften tariflich besteuert werden (freiwillige Option zur bisherigen Besteuerung gemäß Grund- bzw. Splittingtarif; siehe auch BFH 28.1.15, VIII R 13/13, BStBl II 15, 393). Ein Grenzsteuersatz von 25 % wird 2015 bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 15.721 EUR und von 31.442 EUR bei zusammenveranlagten Ehegatten erreicht.