· Fachbeitrag · Steuerticker
Neues aus Gesetzgebung und Finanzverwaltung
von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf
| Im „Steuerticker“ weisen wir regelmäßig auf Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung hin, die Sie im Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten. |
1. Corona-Rückholaktion und außergewöhnliche Belastungen
Infolge der Coronapandemie und der damit verbundenen weltweiten Reisebeschränkungen konnten im März 2020 zahlreiche deutsche Staatsbürger nicht ihren Rückflug nach Deutschland antreten. Im Rahmen der im März 2020 begonnenen Rückholaktion hat das Auswärtige Amt zahlreichen Reisenden einen Rücktransport in das Inland ermöglicht. Die zurückgeholten Personen sind grundsätzlich zum Kostenersatz verpflichtet (§ 6 Abs. 2 S. 1 i. V. m. § 5 Abs. 5 KonsG). Im Juni 2020 erließ das Auswärtige Amt entsprechende Kostenbescheide, wonach ca. 40 % der Aufwendungen für die Rückholaktion zu ersetzen waren.
Steuerlich stellte sich nun die Frage, ob der Kostenaufwand für den Rücktransport aus einem Urlaubsort als agB nach § 33 EStG ansetzbar ist. Dies lehnt die Finanzverwaltung ab, wenn die Auslandsreise als solche nicht zwangsläufig und damit nicht notwendig war (wie z. B. bei Urlaubsreisen). Kosten für den Rücktransport aus dem Urlaubsort werden folglich vom Kostenabzug ausgeschlossen.
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