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  • · Fachbeitrag · Steuerticker

    Neues aus Rechtsprechung und Finanzverwaltung auf den Punkt gebracht!

    von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

    | In unserem „Steuerticker“ weisen wir Sie auf Neuerungen hin, die Sie im Berufsalltag kurzfristig umsetzen müssen. So hat das BMF z. B. jüngst zu Zweifelsfragen beim Investitionsabzugsbetrag Stellung genommen. Auch die positive Rechtsprechung zur Berechnung der zumutbaren Belastung wurde jetzt von der Finanzverwaltung umgesetzt. Ein wichtiges BFH-Urteil zur umstrittenen Behandlung von „Sterbegeldern aus Versorgungswerken“ ist auch eine Meldung wert; zumal das Folgewirkungen auf den Abzug von Beerdigungskosten hat. Hierzu hat sich die Finanzverwaltung aktuell geäußert. |

    1. IAB: Außerbetriebliche Nutzung zeitraumbezogen zu ermitteln

    Das BMF hat in seinem jüngsten Schreiben zum IAB interessante Aussagen zur außerbetrieblichen Nutzung eines Wirtschaftsguts getroffen (BMF 20.3.17, IV C 6 - S 2139-b/07/10002-02, BStBl I 17, 423). Nach Auffassung der Finanzverwaltung wird ein Wirtschaftsgut danach ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt, wenn es zu nicht mehr als 10 % privat genutzt wird.

     

    • Wird dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen gestellt, geht die Finanzverwaltung immer von einer 100 %igen betrieblichen Nutzung aus. D. h., die private Nutzung des Arbeitnehmers wirkt sich nicht auf die Bildung eines IAB aus.