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  • · Fachbeitrag · Steuerticker

    Neues aus Rechtsprechung und Finanzverwaltung auf den Punkt gebracht

    von StB Michael Seifert, Troisdorf

    | In unserem „Steuerticker“ weisen wir Sie regelmäßig auf Neuerungen aus Rechtsprechung und Finanzverwaltung hin, die Sie im Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten. |

    1. Arbeitgeber-Sammelpunkt: Wann ist ein Aufsuchen typischerweise arbeitstäglich?

    Hat ein Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte und hat er nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie den diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft denselben Ort typischerweise arbeitstäglich aufzusuchen, kommt die Entfernungspauschale zur Anwendung (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 4 EStG):

     

    MERKE | Sofern Fahrten zu einem Arbeitgeber-Sammelpunkt vorliegen, ist nur die Entfernungspauschale steuerlich abziehbar bzw. für den Arbeitgeber scheidet eine steuerfreie Fahrtkostenerstattung als Reisekostenersatz aus. Eine Arbeitgeber-Erstattung kann dann allenfalls nach Maßgabe von § 40 Abs. 2 S. 2 EStG (Entfernungspauschale) pauschal versteuert werden.