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  • · Fachbeitrag · Steuerticker

    Zweites Familienentlastungsgesetz vorgelegt

    von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

    | Die Bundesregierung wird in Kürze ihren 13. Existenzminimumbericht vorlegen. Danach besteht für die Veranlagungsjahre 2021 und 2022 sowohl beim Grundfreibetrag als auch beim Freibetrag für Kinder Erhöhungsbedarf, um die künftige Freistellung des Existenzminimums sicherzustellen. Am 3.7.20 hat das BMF frühzeitig reagiert und den Referentenentwurf zum r„Zweiten Familienentlastungsgesetz“ veröffentlicht. Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist noch in diesem Jahr zu rechnen. |

     

    MERKE | Im Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2021 werden die neuen Werte bereits ab Januar 2021 berücksichtigt. Nach Gesetzesverabschiedung fließen die neuen Grenzbeträge auch in die ESt-Vorauszahlungsbescheide ein.

     

    1. Grundfreibetrag, Unterhaltsabzug und Tarifänderungen

    Folgende Erhöhungen des Grundfreibetrags sind vorgesehen: