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  • · Nachricht · Steuertipp kompakt

    Die neue E-Bilanz: FinMin Brandenburg gibt Merkblatt für Unternehmen heraus

    | Das Ministerium der Finanzen Brandenburg weist auf ein neues Merkblatt zur E-Bilanz hin. Das Merkblatt soll Unternehmen über die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Daten an die Finanzbehörden informieren und ihnen die Umstellung erleichtern. Erhältlich ist das neue Merkblatt im PDF-Format (3 Seiten) u.a. auf den Internetseiten des Ministeriums der Finanzen. |

     

    Dazu muss man wissen | Bilanzierende Unternehmen in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an die Finanzbehörden zu senden. Damit wird die Abgabe der Unterlagen in Papierform beim Finanzamt durch die elektronische Übermittlung ersetzt. Für bilanzierende Unternehmen greift diese Verpflichtung grundsätzlich für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch in Papierform einreichen.

     

    Quelle: FinMin Brandenburg

    Quelle: ID 35322510