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  • 29.08.2017 · Fachbeitrag · Übungsleiterpauschale und Minijob

    En-bloc-Anrechnung sollte vermieden werden

    | Die Übungsleiterpauschale ist ebenso wie die Ehrenamtspauschale ein Jahresfreibetrag. Werden diese Pauschalen mit einem Minijob kombiniert, kann die Anrechnung in monatlichen Raten oder en bloc erfolgen. Beim zweiten Verfahren bleiben die monatlichen Vergütungen im ersten Teil des Jahres abgabenfrei, bis die Freibeträge ausgeschöpft sind. Das bleibt sich hinsichtlich der gezahlten Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge gleich. Für die Anrechnung des Minijobs auf die Rente hat es aber Folgen (siehe LSG Nordrhein-Westfalen 28.6.16, L 18 KN 95, 15, Abruf-Nr. 190169 ). |