· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
„eBay-Verkäufe“: 142 Pelzmäntel machen noch keine Unternehmerin
| Der BFH hatte kürzlich festgestellt, dass beim Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre über die Internet-Plattform eBay eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerbare Tätigkeit vorliegen kann ( BFH 26.4.12, V R 2/11 ). Das FG Baden-Württemberg stellt nun weitere Kriterien auf, inwieweit Privatpersonen durch Internetverkäufe zum Unternehmer werden ( FG Baden-Württemberg 18.7.12, 14 K 702/10 ). |
Zunächst hat das Gericht klargestellt, dass allein durch den sporadischen Verkauf von Privatvermögen über die gleiche Plattform noch keine Unternehmertätigkeit vorliegt. Die nötigen Voraussetzungen der nachhaltigen Tätigkeit sind jeweils im Einzelfall aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse zu beurteilen. Im zugrunde liegenden Fall wurden Pelzmäntel und -jacken der Schwiegermutter im Rahmen der Haushaltsauflösung online verkauft. Im Durchschnitt erfolgten pro Woche 2,5 Verkäufe (142 Pelzmäntel und -jacken in 14 Monaten), wobei die Erlöse von 3,50 EUR bis 3.210 EUR variierten. Das FG würdigte diese Verkäufe u.a. deshalb nicht als nachhaltige Tätigkeit, weil diese Tätigkeit von Beginn an nicht auf unbestimmte Zeit angelegt war und sich die Schwiegertochter nicht wie ein Händler am Markt beteiligte.
Beachten Sie | Für die Beurteilung der Unternehmereigenschaft bei Privatpersonen sind insbesondere die Dauer und die Intensität der Tätigkeit, erzielte Preise, planmäfßiges Vorgehen oder ein Geschäftslokal relevant. Nicht alleinentscheidend für die Nachhaltigkeit ist, dass bereits beim Einkauf Wiederverkaufsabsicht bestanden hat oder aber die Zahl und der Umfang der Verkäufe. Das ist jeweils eins von mehreren Kriterien. Will das Finanzamt eBay-Verkäufern eine unternehmerische Betätigung zuordnen, trägt es die Beweislast.