19.06.2018 · Nachricht · Umsatzsteuer
Geschäftsveräußerung bei Übernahme eines „Gastrobetriebs“
| Die Voraussetzung für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) bei einem in gepachteten Räumen geführten Gastronomiebetrieb sind erfüllt, wenn das bewegliche Inventar und die feste Ladeneinrichtung vom Vorbetreiber erworben, der Mietvertrag fortgeführt und am Betriebskonzept keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden. Eine kurzzeitige Renovierungsphase und die Beschaffung zusätzlicher unwesentlicher Wirtschaftsgüter sind insoweit unerheblich (so FG Düsseldorf 13.10.17, 1 K 3395/15 U; Rev. BFH: XI R 37/17). |
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