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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) bei Verkauf eines Grundstücks durch einen Bauträger?

    von Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.

    | Der BFH hat bereits mehrfach entschieden, dass auch die Veräußerung eines einzelnen Grundstücks eine GiG darstellen kann. Letztlich kommt es darauf an, ob der Erwerber das betreffende Unternehmen oder Teilunternehmen des Veräußerers tatsächlich fortführen kann oder nicht. Wann dies der Fall ist, hatte der BFH bereits vor mehreren Jahren weiter präzisiert. Nun sah das BMF sich auch endlich genötigt, den UStAE anzupassen und für mehr Klarheit zu sorgen (BMF 16.11.20, III C 2 - S 7100-b/19/10001 :004, BStBl I 20, 12). |

    1. Steuerbarer Grundstücksverkauf oder nicht steuerbare GiG?

    Die beiden nachfolgenden Beispiele verdeutlichen, wie schwierig im Einzelfall die Abgrenzung zwischen einem steuerbaren Grundstücksverkauf und einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung sein kann.

     

    • Beispiele
    • 1. V vermietet seit Jahren ein Grundstück. Er veräußert es an E. Dieser beabsichtigt, die Vermietungstätigkeit dauerhaft fortzuführen. Folge: Es liegt eine Geschäftsveräußerung vor, denn E führt die Vermietungstätigkeit des Veräußerers, also dessen (Teil-)Unternehmen, fort.

     

    • 2. V betreibt ein Bauträgerunternehmen, das auf ein Großprojekt beschränkt ist. Er erwirbt ein Grundstück und bebaut es. Um es möglichst gut veräußern zu können, sucht er Mieter und schließt mit ihnen Mietverträge ab. Er veräußert das Grundstück unmittelbar nach Abschluss der Mietverträge an E, der die Räume vermietet. Folge: Es liegt keine Geschäftsveräußerung vor. E führt zwar die Vermietung, nicht aber die Bauträgertätigkeit des V fort. Diese steht hier im Vordergrund (BFH 24.2.05, V R 45/02, BStBl 2007 II, S. 61).