· Nachricht · UMSATZSTEUER INTERNATIONAL
Änderung der elektronischen Mitteilungsmöglichkeiten für Zusammenfassende Meldungen
Das Bundeszentralamt für Steuern hat mit Schreiben vom 19.6.12 informiert, dass ab dem 1.1.13 die Zusammenfassenden Meldungen (ZM) nach § 18a UStG im Umsatzsteuerkontrollverfahren obligatorisch authentifiziert zu übermitteln sind. Ab dem 1.1.13 wird der Formularserver der Bundesfinanzverwaltung für die Übermittlung der ZM nicht mehr zur Verfügung stehen.
Nähere Informationen zum Umsatzsteuer-Kontrollverfahren finden Sie auf der Homepage des Bundeszentralamtes für Steuern unter www.bzst.de unter der Rubrik „Steuern international“.
Quelle: ID 34395730