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  • · Nachricht · UMSATZSTEUER INTERNATIONAL

    Neuer Sachstand zu den Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen

    | In den letzten Wochen gab es vielfachen Protest der Wirtschaft über die neuen Nachweisvorschriften für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen. Sie sind seit dem Jahreswechsel in der neuen Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) verankert. Mit Erlass vom 6. Februar 2012 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) verfügt, dass die Anwendung der neuen Nachweisvorschriften nochmals bis zum 1. Juli 2012 verschoben wird. Unklar war jedoch, wie es hiernach weitergehen soll. Seitens der Finanzverwaltung gab es hierzu bereits die Überlegung, über ein BMF-Schreiben Erleichterungen für den Praxisalltag zu verankern. Nun soll die UStDV erneut geändert werden. |

     

    Nach einer Sitzung der Umsatzsteuerreferatsleiter Mitte Mai gibt es hierzu nun folgenden neuen Sachstand:

     

    • Die UStDV soll erneut geändert werden. Damit sollen die im BMF-Schreiben zur Gelangensbestätigung vorgesehenen Regelungen rechtlich abgesichert werden.
    • Das BMF wird einen entsprechenden Vorschlag für die Änderung der UStDV vorlegen. Dies soll noch während der Sommerpause geschehen.
    • Das im Entwurf vorliegende BMF-Schreiben wird bis auf weiteres nicht veröffentlicht.
    • Die Nichtbeanstandungsregelung wird bis zum Inkrafttreten der UStDV-Änderungen verlängert.

     

    Quelle: Newsletter IHK Südlicher Oberrhein, Ausgabe 21 vom 25.5.12

    Quelle: ID 33909340