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  • 23.01.2024 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Keine Minderung der Bemessungsgrundlage aufgrund strafrechtlicher Einziehung von Bestechungsgeldern

    | Zahlungen, die im Rahmen der strafrechtlich angeordneten Einziehung des Wertes des Erlangten an die Landesjustizkasse geleistet werden, führen nach einem Urteil des FG Berlin-Brandenburg (7.3.23, 2 K 2150/21; Rev. BFH: XI R 6/23) nicht zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 S. 1 UStG. |