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  • 10.07.2023 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Leistungen eines Rechtsanwalts als Schuldnerberater steuerpflichtig

    | Gemäß § 4 Nr. 18 UStG sind eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen umsatzsteuerfrei, wenn diese Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden. In diesem Zusammenhang hat das FG Niedersachsen (5.9.22, 11 K 56/22) entschieden, dass bei der Frage, ob es sich um eine Einrichtung in letzterem Sinne handelt, sämtliche Tätigkeiten des Unternehmers zu berücksichtigen sind. Das gelte auch für einen Rechtsanwalt, der nebenbei als Schuldnerberater tätig sei. |

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