25.05.2021 · Nachricht · Umsatzsteuer
Mitglied des Verwaltungsausschusses eines berufsständischen Versorgungswerks unterliegt nicht der Umsatzsteuer
| Das FG Niedersachsen hat jüngst klargestellt, dass ein einfaches Mitglied eines Kollektivorgans eines berufsständischen Versorgungswerks kein umsatzsteuerlicher Unternehmer ist, wenn es diese Tätigkeit nicht mit eigenem wirtschaftlichen Risiko ausübt. Eine variable Vergütung für die Teilnahme an Sitzungen des Kollektivorgans begründet danach ohne nennenswerte Einflussmöglichkeiten des Mitglieds auf solche Termine kein wirtschaftliches Risiko (FG Niedersachsen 8.10.20, 5 K 162/19). |
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