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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Neues zur Aufteilung der Pauschalentgelte für Sparmenüs

    | In der Systemgastronomie ist es üblich, den Kunden auch Sparmenüs anzubieten, die sich aus verschiedenen Einzelbestandteilen (Burger, Pommes frites, Getränk etc.) zusammensetzen. Werden diese Sparmenüs als umsatzsteuerlich einheitliche Leistung zum Verzehr außer Haus verkauft, muss das Gesamtentgelt im Hinblick auf die jeweils relevanten Steuersätze im Schätzwege aufgeteilt werden. Unklar ist in der Praxis, wie diese Aufteilung vorgenommen werden muss. Das FG Niedersachsen (5.10.20, 11 V 112/20) hat in bestimmten Fällen die „Food-and-Paper-Methode“ als zulässig erachtet. |

     

    Der BFH schreibt hierzu eine transparente und nachvollziehbare Aufteilungsmethode vor. Die Finanzverwaltung favorisiert eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Einzelwarenverkaufspreise. Das FG Niedersachsen hat jüngst auch die günstigere Aufteilung nach den verwendeten Wareneinsätzen (sog. Food-and-Paper-Methode) jedenfalls dann als zulässig erachtet, wenn Einzelbestandteile in den Sparmenüs den Kunden nicht einzeln angeboten werden und deshalb Einzelverkaufspreise teilweise nicht existieren.

     

    PRAXISTIPP | Die Methoden führen zu unterschiedlichen Ergebnissen, da die Rohgewinnaufschlagsätze bei den mitverkauften Getränken wesentlich höher sind als die für die Speisen. Ob die „Food-and-Paper-Methode“ zu sachgerechten Ergebnissen führt, hat das FG offengelassen. Aber als Argumentationshilfe kann man sich die Entscheidung in geeigneten Fällen jedenfalls zunutze machen.

     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2021 | Seite 41 | ID 47051433