05.02.2025 · Nachricht · Umsatzsteuer
Vermietung von Standplätzen auf Automärkten steuerpflichtig
| Nach Auffassung des FG München (30.1.24, 5 K 1078/23; Rev. BFH V R 4/24) stellt die Überlassung von Standplätzen zum Anbieten von Kfz auf Automärkten eine Vermietungsleistung i.S.d. § 4 Nr. 12 S. 1. Buchst. a UStG dar. Die Leistungen sind nach Überzeugung des FG aber gemäß § 4 Nr. 12 S. 2 UStG von der Steuerbefreiung ausgeschlossen. Nach dieser Vorschrift ist u. a. die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen nicht befreit. |
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