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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen

    | Der Vorsteuerabzug ist bekanntlich nach § 15 Abs. 1a S. 1 UStG i. V. m. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG ausgeschlossen, wenn die entsprechenden Aufwendungen unter das einkommensteuerliche Abzugsverbot fallen (z. B. Anschaffung eines Luxussportwagens zur ausschließlichen Nutzung eines Einzelunternehmers oder Geschäftsführers). Maßstab ist, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer oder Kaufmann derartige Aufwendungen angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten nicht auf sich genommen hätte. Fraglich ist aber, ob diese Grundsätze auch dann gelten, wenn die erworbenen Luxusfahrzeuge zum Wiederverkauf bestimmt sind und damit einer eigenen unternehmerischen Tätigkeit mit Einnahmeerzielungsabsicht dienen. Das FG Baden-Württemberg (27.7.21, 1 K 1269/18; Rev. BFH: V R 27/21 ) hat in einem solchen Fall aktuell den Vorsteuerabzug gewährt. |

     

    PRAXISTIPP | Steuerliche Berater sollten ihre Mandanten hinsichtlich des Umstandes des beabsichtigten Wiederverkaufs unter Ausnutzung von Wertsteigerungen auf eine möglichst genaue Beweisvorsorge hinweisen, um den Vorsteuerabzug abzusichern. Ggf. kommt es hinsichtlich des Nachweises der unternehmerischen Tätigkeit insoweit auf objektive Kriterien an.

     
    Quelle: ID 47980907