· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Werklieferung oder Werkleistung? Das BMF nimmt Stellung!
| Das BMF hat für die Abgrenzung einer Werklieferung von einer Werkleistung bei Reparaturen an beweglichen körperlichen Gegenständen jetzt brandaktuell eine zweistufige Prüfung vorgeschrieben. Die Grundsätze sind bereits für Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.12 ausgeführt werden ( BMF 12.12.12, Az. IV D 2 - S 7112/11/10001 ). |
Zum Hintergrund
Die Abgrenzung ist für die Frage des Leistungsorts entscheidend, hat aber ebenso Bedeutung für eine etwaige Steuerbefreiung. Bewegte Werklieferungen können steuerfreie Ausfuhrlieferungen bzw. steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen sein. Bei in Deutschland steuerbaren Werkleistungen kommt eine Steuerbefreiung hingegen nur unter den Voraussetzungen einer Lohnveredelung an einem Gegenstand der Ausfuhr in Betracht. Die neu eingeführte Prüfungsreihenfolge sieht wie folgt aus:
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