· Fachbeitrag · Vermietung einer Ferienwohnung
Überschussprognose auch bei nur geplanter Eigennutzung
| Bei der Vermietung von Ferienwohnungen ist die Einkünfteerzielungsabsicht selbst dann anhand einer Überschussprognose zu prüfen, wenn sich der Eigentümer zur Selbstnutzung lediglich eine Zeit in der Nebensaison mit schwacher Nachfrage vorbehalten hat. Dies hat der BFH jüngst entschieden ( BFH 16.4.13, IX R 26/11 ). |
Zum Hintergrund
Grundsätzlich ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietung selbst bei Werbungskostenüberschüssen über längere Zeiträume davon auszugehen, dass keine Liebhaberei vorliegt, sofern die Wohnungen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Vermietung in Eigenregie oder durch Vermittlung über Dritte erfolgt.
Haben sich die Eigentümer hingegen eine Selbstnutzung vorbehalten, ist die Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer Überschussprognose zu überprüfen. Dabei kommt es laut BFH nicht darauf an,
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