21.09.2021 · Nachricht · Vermietung und Verpachtung
Verluste aus Zins-Swap-Geschäften bei Finanzierung eines Mietobjekts in einer Fremdwährung
| Finanziert ein Steuerpflichtiger den Kauf einer vermieteten Immobilie in Fremdwährung, ist fraglich, ob ein bei Auslaufen eines Zins-Swaps aufgrund von Währungsschwankungen zu entrichtender Mehrbetrag als Werbungskosten abziehbar ist. Das FG Köln hat sich aktuell dagegen ausgesprochen. Auch wenn ein Zins-Währungs-Swap mit Einkünften aus V+V in engem wirtschaftlichem Zusammenhang stehe, sei ein solcher Mehrbetrag nicht als Werbungskosten abziehbar (FG Köln 22.4.21, 6 K 3247/17; Rev. BFH: IX R 15/21). |
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