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  • 22.02.2013 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Unfallschaden ist ohne Reparatur nur begrenzt absetzbar

    | Erleidet ein Arbeitnehmer mit seinem privaten Pkw auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Unfall, kann er den Unfallschaden grundsätzlich als Werbungskosten absetzen. Zu der Frage, in welcher Höhe Wertverluste abzugsfähig sind, wenn der Pkw in unrepariertem Zustand veräußert wird, hat der BFH in einer aktuellen Entscheidung Stellung bezogen (BFH 21.8.12, VIII R 33/09). |