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  • 30.01.2014 · Fachbeitrag · Zukunftssicherungsleistungen

    44 EUR-Freigrenze ist nicht anwendbar

    | Leistet der Arbeitgeber Beiträge für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers (z.B. private Pflegezusatzversicherung und Krankentagegeldversicherung) ist die monatliche 44 EUR-Freigrenze für Sachbezüge nicht anwendbar. Nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums handelt es sich hierbei nämlich nicht um einen Sachbezug, sondern um Barlohn (BMF 10.10.13, IV C 5 - S 2334/13/10001, Abruf-Nr. 133228 ). |