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  • 20.12.2023 · Fachbeitrag · Lehrvideo 58

    Mitarbeiterkapitalbeteiligungen wurden durch Zukunftsfinanzierungsgesetz verbessert: Ab 2024 sind so lukrativ wie nie zuvor!

    | Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz werden Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ab 2024 erheblich attraktiver. Der steuerliche Freibetrag steigt und auch die in § 19a geregelte aufgeschobene Besteuerung wurde erheblich verbessert und modifiziert. Damit können ab 2024 wesentlich mehr Arbeitgeber in den Genuss der Begünstigungen kommen. Wie die Neuerungen konkret aussehen und wie sich Mitarbeiterkapitalbeteiligungen auswirken, beleuchtet Lehrvideo 58 aus der LGP-Lehrvideo-Reihe. |