· Fachbeitrag · Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Mitarbeiterbindung durch -beteiligung: Neue „Konzernklausel“ macht Gestaltung attraktiver
von Dipl.-Finw. (FH), Thomas Rennar, Hannover
| Die Besteuerung von Vermögens- bzw. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen an Startup-Unternehmen, Kleinst-, kleinen sowie mittleren Unternehmen (KMU) wird durch § 19a EStG geregelt. Nunmehr wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) der Anwendungsbereich der aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen (Aktien, GmbH-Anteile etc.) auch auf die Übertragung von Anteilen an Konzernunternehmen durch Einführung einer „Konzernklausel“ erweitert. LGP macht Sie vor dem Hintergrund mit den Gestaltungen in § 19a EStG vertraut. |
Der Lohnsteueraufschub in § 19a EStG
§ 19a EStG regelt die Besteuerung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen bei Startup-Unternehmen und Kleinst-, kleinen sowie mittleren Unternehmen (KMU). Hierbei ist nach § 19a Abs. 1 bis 3 EStG bestimmt, dass der geldwerte Vorteil aus einer unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung von Vermögensbeteiligungen im Kalenderjahr des Zuflusses beim Arbeitnehmer nicht steuerbar ist.
Voraussetzungen für den Steueraufschub nach § 19a EStG
Damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Vorteile des § 19a EStG nutzen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
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