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  • 28.06.2021 · Fachbeitrag · Lehrvideo 6

    Erholungsbeihilfe als lukratives Gehaltsextra

    | Zahlt der Arbeitgeber ein Urlaubsgeld, fallen hohe Steuern und Sozialabgaben an. Oft kommt weniger als die Hälfte beim Mitarbeiter an. Eine attraktive Alternative ist da die pauschal versteuerte Erholungsbeihilfe. Mit ihr lässt sich die Steuer- und Sozialversicherungsbelastung legal senken. Im Lehrvideo „Erholungsbeihilfe als lukratives Gehaltsextra“ erfahren Sie dazu die Details. |