Zahlungen in Höhe von 50.000 Euro bzw. rund 1,3 Mio. Euro sind keine steuerfreien Trinkgelder. Das hat das FG Köln entschieden. > lesen
Zahlungen in Höhe von 50.000 Euro bzw. rd. 1,3 Mio. Euro sind keine steuerfreien Trinkgelder. Das hat das FG Köln entschieden. > lesen