09.02.2018 · Nachricht aus LGP · Arbeitgeberleistungen
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer arbeitsvertraglich wirksam, dass der Barlohn verringert wird und im Gegenzug weitere lohnsteuerfreie oder pauschal besteuerte Leistungen gewährt werden, nimmt der Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung Bund eine reine Lohnverwendungsabrede an. In der Konsequenz fordert er Beiträge auf der Grundlage der zuvor gezahlten Löhne nach. Arbeitgeber können gegen diese Ansicht die Urteile des LSG Baden-Württemberg und des LSG Bayern ins Feld ...
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