03.09.2021 · Quartalsbeihefter · Downloads · Alle Steuerzahler
2021/03: Bestimmte Berufsgruppen unterliegen auch bei Selbstständigkeit der Rentenversicherungspflicht
Nicht nur Scheinselbstständige, auch bestimmte Handwerker, Künstler, Publizisten sowie in der Bildung und Pflege tätige Selbstständige müssen Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung einzahlen. Gerade bei den beiden letztgenannten Berufsgruppen gilt es einige Feinheiten zu beachten. Der folgende Beitrag zeigt die Regeln und Ausnahmen der Versicherungspflicht sowie die unterschiedlichen Möglichkeiten der Beitragszahlung.
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