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  • 05.06.2008 |

    05.06.2008 | Unternehmensteuerreformgesetz 2008

    Verträge anpassen – Gewerbesteuer sparen

    Im Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 hat der Gesetzgeber völlig neue Spielregeln verabschiedet. Dem gewerbesteuerpflichtigen Gewinn 2008 werden nun sämtliche Zinsen zu 25 Prozent hinzugerechnet. Auch Mieten, Pachten und Leasingraten für bewegliche Anlagegegenstände wie Maschinen oder Fahrzeuge erhöhen seither die Gewerbesteuer. Das FA unterstellt in diesen Zahlungen einen 20-prozentigen Zinsanteil und schlägt davon dem Gewinn aus Gewerbebetrieb 25 Prozent auf. Belaufen sich die Ausgaben eines Betriebs auf 3 Mio. EUR im Jahr, erhöht das den gewerbsteuerpflichtigen Gewinn um 125 TEUR (20 v.H. von 3 Mio. EUR, abzüglich 100 TEUR, davon 25 v.H.). Die Hinzurechnung der Zinsanteile erfolgt jedoch nur, soweit die Zinsanteile über 100 TEUR liegen.  

     

    Praxis-Tipp: Um nicht mit voller Härte getroffen zu werden, sollten die Verträge besonders kritisch unter die Lupe genommen werden. Denn häufig stecken in den vereinbarten Miet-, Pacht- und Leasingraten auch andere Leistungen wie Servicezahlungen oder Umlagen. Da diese nicht dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen sind, sollten die Abrechnungen ab 2008 die einzelnen Leistungsbestandteile aufgeschlüsselt aufführen. 

    Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 92 | ID 119759

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