Bedingt durch eine Änderung des EU-Rechts muss auch Deutschland seine Regelungen zum Kleinunternehmer (§ 19 UStG) zum 1.1.25 umfassend ändern. Dies erfolgt durch das JStG 2024, dem der Bundesrat am 22.11.24 zugestimmt hat. Neben vielen Anpassungen am bisherigen System kann die Regelung auch erstmalig im EU-Ausland in Anspruch genommen werden. Hierzu wird ein neues Meldeverfahren in § 19a UStG eingeführt.
Im ersten Teil des Beitrags (MBP 24, 177) wurde insbesondere gezeigt, welche Anforderungen eine atypisch stille Beteiligung erfüllen muss. Nunmehr werden einige Gestaltungsmöglichkeiten anhand von Beispielen ...
Die atypisch stille Gesellschaft bietet erhebliches Gestaltungspotenzial. Sie begründet eine Innengesellschaft, die steuerrechtlich einer GmbH & Co. KG sehr ähnlich ist. Der zweiteilige Beitrag zeigt, aus welchen ...
Oft werden Wirtschaftsgüter nicht als Sonderbetriebsvermögen (SBV) qualifiziert, sondern irrtümlich als Privatvermögen behandelt. Kommt es dann zu einer Betriebsprüfung, wird dieser Fehler regelmäßig aufgedeckt. Doch welche Steuerfallen drohen daraus? Mit welchen Werten sind die Wirtschaftsgüter nachträglich zu aktivieren und was gilt für die bisher versteuerten Einkünfte?
Die steuerlich zutreffende Beurteilung von Abbruchkosten und des Restbuchwerts des abgebrochenen Gebäudes ist alles andere als einfach. Das zeigt auch die Praxis. Häufig werden die Aufwendungen sofort als ...
Mit dem Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz („MoPeG“, BGBl I 21, 3436) hat der Gesetzgeber das Recht der GbR mit Wirkung ab dem 1.1.24 am Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten ...
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Zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten gibt es ein neues Schreiben des BMF (29.4.24, III C 3 - S 7117-j/21/10002 :004, Abruf-Nr. 241705 ), das in allen offenen Fällen anzuwenden ist. Die dort enthaltene Übergangsregelung soll nur bis zum 30.6.24 gelten.