01.11.2006 | Abgabe von Speisen
Lieferung von Mahlzeiten in die Wohnung
Die Abgabe von Speisen durch einen Mahlzeitendienst, der Mittagessen auf eigenem Geschirr an Einzelabnehmer in deren Wohnung ausgibt und das Geschirr endreinigt, unterliegt als sonstige Leistung dem Regelsteuersatz (BFH 10.8.06, V R 55/04, Abruf-Nr. 062995). Nach Auffassung der Richter kommt es darauf an, ob das Dienstleistungselement qualitativ überwiegt.
Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 183 | ID 88392