05.04.2011 | Anschaffungsnahe Herstellungskosten
Vorsicht Falle bei Renovierungen nach Erwerb
von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Hagedorn, Dortmund
Aufwendungen für Gebäuderenovierungen kurze Zeit nach dem Erwerb der Immobilie werden vom FA oftmals nicht als sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen anerkannt. Die negative Folge: Die Kosten können nur auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt als Abschreibungen geltend gemacht werden. Anlass genug, Sie auf den aktuellen Stand der Dinge zu bringen.
1. Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach HGB
Die Frage, was als Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AK/HK) zu beurteilen ist, richtet sich zunächst nach § 255 HGB. Im Anschluss an den Erwerb eines Gebäudes kommen dabei folgende Fallgruppen in Betracht (vgl. BMF 18.7.03, IV C 3 - S 2211 - 94/03):
- Aufwendungen, die zur Herstellung der Funktions- und Betriebsbereitschaft geleistet werden (§ 255 Abs. 1 S. 1 HGB).
Bisher als Anwaltskanzlei genutzte Büroräume werden zu einer Arztpraxis umgebaut. |
- Aufwendungen, die für eine Erweiterung des Gebäudes verausgabt werden (§ 255 Abs. 2 S. 1 HGB).
An einem Gebäude wird ein Anbau errichtet. |
- Aufwendungen, die zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führen (§ 255 Abs. 2 S. 1 HGB).
Ein Bündel von Baumaßnahmen in mind. drei Bereichen der zentralen Ausstattungsmerkmale (Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallationen und Fenster) führt zur Erhöhung und Erweiterung des Gebrauchswerts. |
2. Anschaffungsnahe Herstellungskosten nach EStG
Der handelsrechtliche Herstellungskostenbegriff wird für steuerliche Zwecke um den Tatbestand der anschaffungsnahen Herstellungskosten erweitert. Aufwendungen, die nach § 255 HGB nicht zu AK/HK führen, können nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG für steuerliche Zwecke in Herstellungskosten umqualifiziert werden, wenn innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung des Gebäudes Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, deren Netto-Aufwendungen (ohne USt) 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten übersteigen.
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