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  • 09.02.2011 | Betriebsprüfungen

    Fragebögen sind mit Vorsicht zu genießen

    Seit einiger Zeit verschickt die Finanzverwaltung vor Beginn einer Betriebsprüfung Fragebögen, die dem Prüfer zum Prüfungsbeginn vollständig ausgefüllt vorgelegt werden sollen. Dabei handelt es sich u.a. um Fragen zu Erlösstrukturen und Kostenkalkulationen, also um betriebswirtschaftliche Fragen, die dem Betriebsinhaber nicht immer vollständig bekannt sein dürften.  

     

    Der Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e.V. weist in seinen Verbandsnachrichten (Dezember 2010) darauf hin, dass unrichtige Antworten steuerliche Auswirkungen haben können. Die Ergebnisse rechtfertigen nämlich Hinzuschätzungen auf Basis der Angaben des Unternehmers - insoweit ist Vorsicht geboten.  

     

    Praxishinweis

    Die Empfehlung des Steuerberaterverbands Westfalen-Lippe e.V.: Es sollten nur Fragen beantwortet werden, bei denen eine richtige Antwort gegeben werden kann. Fragen, bei denen es um Vermutungen und Schätzungen geht, sollten nicht beantwortet werden, da die gesetzliche Auskunftspflicht nur auf die Mitteilung von Wissen und Tatsachen beruht. In geeigneten Fällen kann es sich anbieten, Einspruch einzulegen und die rechtliche Zulässigkeit überprüfen zu lassen. Ein Mustereinspruch kann unter www.stbv.de (Praxishilfen/Downloads) heruntergeladen werden.  

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 19 | ID 142144