09.11.2009 | Bilanzierung
Leasinggeschäfte: Für das BMF ist eine Rückkaufsverpflichtung keine Verbindlichkeit
Die von einem Kfz-Händler übernommene Verpflichtung, an Leasinggesellschaften oder Autovermietungen verkaufte Fahrzeuge nach Ablauf der Leasing-, Miet- oder Mindestvertragslaufzeit zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückkaufen zu müssen, ist nach einem Urteil des BFH (11.10.07, IV R 52/04) als Verbindlichkeit zu passivieren. Das BMF (12.8.09, IV C 6 - S 2137/09/10003, Abruf-Nr. 092927) wendet das Urteil allerdings nicht an, da es sich nur um einen drohenden Verlust aus einzelnen Rücknahmegeschäften handelt und es für eine daneben zu passivierende Verbindlichkeit keinen Anhaltspunkt geben soll. Der BFH begründet den Ausweis der Verbindlichkeit mit der wirtschaftlichen Belastung durch die Rückkaufsverpflichtung. Nach Auffassung des BMF wird dabei aber übersehen, dass dieser Schuld ein wirtschaftlicher Vorteil durch den Anspruch auf Übertragung der Fahrzeuge gegenübersteht. Da Rückstellungen bei drohenden Verlusten nach § 5 Abs. 4a EStG nicht gebildet werden dürfen, stellt die Ansicht der Verwaltung einen gravierenden Nachteil dar.