01.04.2007 | Buchhaltung
Krisen(früh)erkennung in der laufenden Buchhaltung der GmbH
Das wirtschaftliche Umfeld von Unternehmen unterliegt dynamischen und nur bedingt vorhersehbaren Änderungen. Der Wettbewerbs- und Kostendruck auf die Unternehmen steigt. Somit ist es für die Unternehmen zunehmend wichtiger, Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen, damit eine Unternehmenskrise verhindert werden kann. Aber gerade kleine und mittlere Unternehmen sind dabei häufig überfordert, Anzeichen für eine beginnende Krise zu erkennen. Oftmals fehlt es an qualifizierten Mitarbeitern, die Steuerungsinstrumente für die Krisenfrüherkennung einrichten und nutzen. Der Beitrag gibt einen Überblick über mögliche Krisenanzeichen und zeigt, worauf man als qualifizierter Mitarbeiter unbedingt achten sollte.
1. Rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Begriff der Krise
Das Wort Krise leitet sich aus dem griechischen Wort „Krisis“ ab und bedeutet „Entscheidungssituation, Wende-, Höhepunkt einer gefährlichen Entwicklung, gefährliche Situation“. Sowohl im Rechtsalltag als auch in der Betriebswirtschaftslehre wird dieser Begriff benutzt, wobei die Definitionen nicht deckungsgleich sind.
Gesetzlich definiert ist die Krise in § 32a GmbHG. Die Novellenregelung des § 32a GmbHG bestimmt die Krise der Gesellschaft als den Zeitpunkt, in dem ein Gesellschafter der Gesellschaft als ordentlicher Kaufmann Eigenkapital zugeführt hätte. So befindet sich rechtlich eine GmbH dann in der Krise, wenn Sie kreditunwürdig ist, d.h., wenn sie von dritter Seite keinen Kredit zu marktüblichen Bedingungen erhält und ohne Kapitalzufuhr liquidiert werden müsste.
Betriebswirtschaftlich liegt eine Unternehmenskrise dann vor, wenn sich die Ressourcen so ungünstig entwickeln, dass die Existenz des Unternehmens bedroht ist. So stellt die Krise eine Unternehmensbedrohung, nicht aber zwingend eine Unternehmensvernichtung, dar. Sie ist der Höhepunkt einer gefährlichen Entwicklung, die noch eine Wende zum Positiven zulässt. Nach überwiegender Meinung des Schrifttums kann dann nicht mehr von einer Krise gesprochen werden, wenn feststeht, dass die Bedrohung unheilbar zur Existenzauflösung des Unternehmens führt.
2. Krisenarten
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