09.09.2008 | Bundesministerium der Finanzen
Bürger erhalten persönliche Steuernummer
Beginnend mit dem 1.8.08 teilt das Bundeszentralamt für Steuern jeder in Deutschland gemeldeten Person ihre neue persönliche steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) mit. Gemäß Pressemitteilung des BMF vom 1.8.08 werden bis Ende 2008 über 80 Millionen Briefe versandt – die wohl größte Briefsendeaktion in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Mit der bisherigen Steuernummer sind Steuerpflichtige nicht immer exakt zu identifizieren. Durch die elf Ziffern umfassende Steuer-ID sollen Verwechslungen ausgeschlossen werden und elektronische Serviceleistungen der Finanzverwaltung ermöglicht werden. Ferner ist die Steuer-ID, welche ab der Geburt verliehen wird und die den jeweiligen Bürger ein Leben lang begleitet, Voraussetzung für die Einführung der „elektronischen Lohnsteuerkarte“. Die bis dato verwendeten Karton-Lohnsteuerkarten sollen letztmalig im Jahr 2010 eingesetzt werden. Zu beachten ist, dass die Steuer-ID „lediglich“ die für die Einkommensteuer verwendete Steuernummer ersetzt; die Steuernummern für andere Steuerarten bleiben erhalten.
Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie beim Info-Center des Bundeszentralamtes für Steuern unter der Rufnummer 01805-43783837.
Beginnend mit dem 1.8.08 teilt das Bundeszentralamt für Steuern jeder in Deutschland gemeldeten Person ihre neue persönliche steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) mit. Gemäß Pressemitteilung des BMF vom 1.8.08 werden bis Ende 2008 über 80 Millionen Briefe versandt – die wohl größte Briefsendeaktion in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Mit der bisherigen Steuernummer sind Steuerpflichtige nicht immer exakt zu identifizieren. Durch die elf Ziffern umfassende Steuer-ID sollen Verwechslungen ausgeschlossen werden und elektronische Serviceleistungen der Finanzverwaltung ermöglicht werden. Ferner ist die Steuer-ID, welche ab der Geburt verliehen wird und die den jeweiligen Bürger ein Leben lang begleitet, Voraussetzung für die Einführung der „elektronischen Lohnsteuerkarte“. Die bis dato verwendeten Karton-Lohnsteuerkarten sollen letztmalig im Jahr 2010 eingesetzt werden. Zu beachten ist, dass die Steuer-ID „lediglich“ die für die Einkommensteuer verwendete Steuernummer ersetzt; die Steuernummern für andere Steuerarten bleiben erhalten.
Quelle:
Ausgabe 09 / 2008 | Seite 147 | ID 121544
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