09.02.2009 | Bundesverfassungsgericht
Entfernungspauschale ist verfassungswidrig: Das Urteil und seine Auswirkungen
von StB Dipl.-Bw (FH) Christian Westhoff, Datteln
Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in der Frage zur Verfassungswidrigkeit der Entfernungspauschale zugunsten von rund 20 Millionen Berufspendlern entschieden hat, können Steuerpflichtige die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sogar rückwirkend ab dem 1.1.07 wieder vom ersten Kilometer an steuerlich geltend machen (BVerfG 8.12.08, 2 BvL 1/07 und 2/07, 2 BvL 1/08 und 2/08, Abruf-Nr. 083929). Die wesentlichen Auswirkungen und Handlungsempfehlungen sind im folgenden Beitrag dargestellt.
1. Das Urteil
Das BVerfG hat die Willkür des Gesetzgebers beanstandet, nah am Arbeitsplatz wohnende Berufstätige gegenüber den Fernpendlern zu benachteiligen. Wenn eine Gruppe gegenüber anderen bevorzugt wird, muss dies hinreichend begründet sein. Die Haushaltssanierung der Bundesregierung ist hierbei kein geeigneter Grund.
Aus der Urteilsbegründung folgt aber auch, dass der Gesetzgeber einschränkende Regelungen einführen darf. Das gilt umso mehr, je weiter Wohnung und Arbeitsplatz auseinanderliegen.
Die Bundesregierung will angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation keine Maßnahmen ergreifen, um die mit der Umsetzung des Urteils einhergehenden Steuerausfälle von rund 7,5 Mrd. EUR für die Jahre 2007 bis 2009 an anderer Stelle einzusparen. Der Gesetzgeber strebt frühestens für 2010 eine Neuregelung an (Mitteilung des BMF vom 9.12.08, Abruf-Nr. 083940).
2. Wichtige Aspekte bei den Einkünften nach § 19 EStG
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