08.07.2010 | Der praktische Fall
Das Faktorverfahren: So vermeiden Sie Diskussionen beim Abschlussgespräch
Welcher Steuerberater kennt diese Frage nicht: „Warum muss gerade ich so viele Steuern nachzahlen?“ Gründe gibt es viele. Oftmals ist die Nachzahlung aber „einfach“ in der gewählten Steuerklassenkombination begründet. Wie Sie langwierige Diskussionen - insbesondere mit schwierigen Mandanten - vermeiden können, verdeutlicht der nachfolgende Praxisfall.
1. Sachverhalt
Steuerberater Fredi Fuchs wurde von dem Ehepaar Max und Marlis Meise beauftragt, die Einkommensteuererklärung 2009 zu erstellen. Max Meise hat ein Bruttogehalt aus nichtselbstständiger Tätigkeit von 70.000 EUR und seit seiner Hochzeit die Steuerklasse III. Seine Ehefrau Marlies Meise bezieht aus ihrem Angestelltenverhältnis einen Jahresbruttoverdienst von 30.000 EUR. Korrespondierend zu Max hat sie die Steuerklasse V. Das Ehepaar Meise ist kinderlos und nicht kirchensteuerpflichtig. Sowohl Max als auch Marlis sind 1960 geboren.
Bei der Besprechung zur Einkommensteuererklärung 2009 präsentiert Fredi Fuchs eine (voraussichtliche) Einkommensteuernachzahlung von über 1.000 EUR. Das Ehepaar Meise ist alles andere als begeistert, zumal es notorisch knapp bei Kasse ist und keinen großen Wert auf Liquiditätsreserven legt. Fredi Fuchs erklärt ihnen, dass alle Sachverhalte richtig erfasst sind und die Nachzahlung nicht zu vermeiden sein wird. Gleichzeitig überlegt er, wie er das Nachzahlungsproblem in den Folgejahren vermeiden kann.
2. Lösung
Da die Eheleute Meise unterjährig keine finanziellen Rücklagen bilden können bzw. bilden wollen, sollte Fredi Fuchs die Eheleute auf das Faktorverfahren (Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor) hinweisen, da dieses Verfahren eine Möglichkeit darstellt, zukünftige Nachzahlungen zu vermeiden. Nachfolgend wird zunächst die Funktionsweise des Faktorverfahrens kurz erläutert. Anschließend werden die monetären Auswirkungen des Steuerklassenwechsels dargestellt.
2.1 Das Faktorverfahren im Überblick
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