12.01.2011 | Der praktische Fall
Gestaltungsüberlegungen zur Übertragung einer Immobilie in vorweggenommener Erbfolge
Bekanntlich ist der Sonderausgabenabzug infolge der Neuregelung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG ausgeschlossen, wenn privates Immobilienvermögen übertragen wird. Dass bei der Übertragung einer privaten Mietimmobilie in vorweggenommener Erbfolge nach wie vor Gestaltungspotenzial besteht, zeigen die nachfolgenden Übertragungsmöglichkeiten.
1. Sachverhalt
A ist Eigentümer eines vermieteten Einfamilienhauses, dessen Verkehrswert 300.000 EUR beträgt. Davon entfallen 100.000 EUR auf den Grund und Boden. Die in 1980 aufgewendeten Gebäudeanschaffungskosten betrugen (umgerechnet) 160.000 EUR und werden linear abgeschrieben. Die monatlich vereinnahmte Bruttomiete beträgt 1.000 EUR, die in 2010 aufgewendeten Hauskosten belaufen sich auf insgesamt 4.500 EUR.
A will das Objekt auf seinen Sohn und alleinigen Erben B übertragen. Er kontaktiert seinen Steuerberater, um mit ihm mögliche Übertragungsformen hinsichtlich ihrer einkommensteuerlichen Folgen durchzusprechen.
2. Lösung
Je nach Zielrichtung der Übertragung und Steuerbelastung der Vertragsparteien bieten sich verschiedene Gestaltungsalternativen an. Aus rechnerischen Vereinfachungsgründen erfolgt die Übertragung jeweils zum 1.1.10.
2.1 Unentgeltliche Übertragung
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