09.02.2011 | Der praktische Fall
Steuerplanung als Instrument zur Vermeidung des beschränkten Schuldzinsenabzugs
Das Ziel des Gesetzgebers bei der Einführung des § 4 Abs. 4a EStG war die Bekämpfung der Zwei-Konten-Modelle. Die aktuelle Regelung geht jedoch weit über die Einschränkung der Zwei-Konten-Modelle hinaus und ist auch bei Unternehmen mit nur einem Geschäftskonto zu beachten. Der praktische Fall verdeutlicht, dass die Auswirkungen des § 4 Abs. 4a EStG im Rahmen einer jährlichen Steuerplanung betrachtet werden sollten, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
1. Sachverhalt
An der Groß & Klein OHG sind Georg Groß mit 90 % und Klemens Klein mit 10 % beteiligt. Für die im Februar 2011 anberaumte Jahresabschlussbesprechung 2010 und Steuerplanung 2011 ff. möchte ihnen ihr Steuerberater wegen der hohen betrieblichen Schuldzinsen insbesondere die Auswirkungen des § 4 Abs. 4a EStG verdeutlichen und das daraus resultierende „unschädliche“ Entnahmepotenzial für 2011 ff. vorstellen.
Für die Planung stehen die nachfolgenden Basisdaten zur Verfügung.
- Zum 31.12.09 betrugen die Überentnahmen von Groß 500 TEUR und von Klein 120 TEUR. Der zum 31.12.09 nicht ausgeglichene Verlust für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG beträgt für Groß 180 TEUR und für Klein 20 TEUR.
- In 2010 erzielte die OHG einen Verlust in Höhe von 500 TEUR. Groß tätigte Einlagen in Höhe von 2.000 TEUR und Entnahmen in Höhe von 600 TEUR. Der Minderheitsgesellschafter Klein hat im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 400 TEUR eingelegt und lediglich 5 TEUR entnommen.
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