09.11.2010 | Der praktische Fall
Tod eines Arbeitnehmers: Wichtige Aspekte für die Lohnabrechnung
Wenn ein Arbeitnehmer verstirbt, müssen im Lohnbüro einige Besonderheiten beachtet werden. Welche das sind, verdeutlicht der nachfolgende Praxisfall.
1. Sachverhalt
Die Max Meise GmbH hat den Arbeitsvertrag mit dem langjährigen Mitarbeiter Sascha Schmidt zum 30.11.10 aus betrieblichen Gründen gekündigt. Als Ausgleich für seine treuen Dienste hat sich die Max Meise GmbH vertraglich verpflichtet, eine Abfindung in Höhe von vier Monatsgehältern zu zahlen. Am 5.11.10 verstirbt Sascha Schmidt plötzlich an einem Herzinfarkt. Nach den arbeitsvertraglichen Regelungen ist im Sterbemonat November das volle Monatsgehalt auszuzahlen.
Karla Klug aus dem Lohnbüro fragt nun den für die Max Meise GmbH zuständigen Steuerberater Fredi Fuchs, was sie abrechnungstechnisch zu beachten hat.
2. Lösung
Fredi Fuchs muss im Wesentlichen Antworten auf die folgenden drei Fragen finden:
- Muss die Abfindung an die Erben überhaupt ausgezahlt werden?
- Welche lohnsteuerrechtlichen Aspekte sind zu beachten?
- Wie ist die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung?
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