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  • 07.10.2009 | Einkommensteuer

    Arbeitszimmer: Neuregelung verfassungswidrig?

    Seit dem VZ 2007 können Steuerpflichtige ihre Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich geltend machen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Der BFH (25.8.09, VI B 69/09, Abruf-Nr. 093104) hat ernstliche Zweifel geäußert, ob die Neuregelungen verfassungsgemäß sind. In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschied der BFH, dass bei einem Lehrer, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten im Lohnsteuerermäßigungsverfahren zu berücksichtigen sind. Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung selbst hat sich der BFH nicht geäußert. Diese Fragestellung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 168 | ID 130614