09.11.2009 | Einkommensteuer
Keine regelmäßige Arbeitsstätte beim Kunden
Der BFH (9.7.09, VI R 21/08, Abruf-Nr. 093108)hat erneut klargestellt, dass die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers auch dann keine regelmäßige Arbeitsstätte ist, wenn der Arbeitnehmer dort längerfristig eingesetzt ist. Insoweit lassen sich die Fahrten nach Reisekostengrundsätzen und nicht nur über die Entfernungspauschale absetzen. Dies gilt auch für den Geschäftsführer einer GmbH, sofern er nicht von vornherein von einem über lange Jahre gesicherten Auftrag ausgehen kann.
Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 186 | ID 131379