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  • 07.09.2010 | Entfernungspauschale

    Fahrten mit Bus und Bahn: Steuerbescheide wegen Programmfehler genau prüfen

    Bei Steuerpflichtigen, die über weite Strecken öffentliche Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit nutzen, sollte der Steuerbescheid genau geprüft werden. Den Programmierern der Finanzverwaltung ist bei der letzten Software-Überarbeitung nämlich ein Fehler unterlaufen (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., Mitteilung vom 19.7.10). In der aktuellen Version wird der Höchstbetrag von 4.500 EUR fehlerhaft in Tageshöchstbeträge umgerechnet, indem die 4.500 EUR durch die Arbeitstage im Jahr geteilt werden. So ergibt sich z.B. bei 225 Arbeitstagen ein Tageshöchstsatz von 20 EUR.  

     

    Beispiel

    Ein AN fährt von Januar bis März 2009 an 55 Tagen 20 km und von April bis Dezember 2009 an 170 Tagen 80 km mit dem Bus zur Arbeit.  

     

    Das FA rechnet: 330 EUR für die ersten drei Monate (55 AT x 20 km x 0,30 EUR) und 3.400 EUR für die übrigen neun Monate (170 AT x 20 EUR Tageshöchstsatz), also zusammen 3.730 EUR.  

     

    Richtig wäre, die Pauschale für die letzten neun Monate zunächst mit 4.080 EUR (170 AT x 80 km x 0,30 EUR) zu berechnen und zu den 330 EUR zu addieren. Dann ergibt sich eine Pendlerpauschale von 4.410 EUR, die unter dem Höchstbetrag von 4.500 EUR liegt und daher voll abziehbar ist.  

     

     

    Beachte: Zu falschen Berechnungen kommt es nur, wenn innerhalb eines Jahres kurze und weite Wegstrecken zusammentreffen (z.B. wegen eines Umzugs). Nach Informationen der Finanzverwaltung wird es aus organisatorischen Gründen noch einige Zeit dauern, bis die erforderlichen Programmkorrekturen umgesetzt sind.  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 148 | ID 138393