01.06.2006 | Finanzcontrolling
Die „automatische“ BWA für Freiberufler und Kleinbetriebe gibt es nicht
„Die BWA für die Bank ist Bestandteil der Buchführung und sie kommt automatisch aus der EDV“: Dieser Satz enthält bereits drei populäre Irr-tümer über die so genannten betriebswirtschaftlichen Auswertungen – kurz BWA – der Finanzbuchhaltung.
- Die BWA ist nicht automatischer Bestandteil der Buchhaltung, sondern sie ist eine spezielle Auswertung der Finanzbuchhaltungszahlen für betriebswirtschaftliche Zwecke.
- „Die“ BWA gibt es nicht, sondern man kann ganz verschiedene Auswertungen aus den Buchhaltungszahlen fertigen. Die gängigsten und bekanntesten sind kurzfristige Erfolgsrechnungen sowie verschiedene Liquiditätsrechnungen.
- Eine BWA kommt auch nicht „automatisch“ aus einer Finanzbuchhaltung, sondern sie muss erst eingerichtet werden. Selbst wenn aber funktionsfähige Standard-BWAs voreingerichtet sind, wie insbesondere bei den DATEV-Programmen, dann muss zusätzlich ein auf BWA-Zwecke abgestimmtes Buchungsverhalten hinzukommen, damit die Auswertungen auch wirklich aussagefähig sind.
Nur wenn Sie mit dem BWA-Instrumentarium souverän umgehen können, werden Sie auch erfolgreich BWA-Beratungen „verkaufen“ können.
Praxistipp: Wird eine BWA bewusst eingesetzt, laufend gepflegt und ausgewertet, dann ist sowohl die Einrichtungsberatung als auch die laufende Pflege und Unterstützung bei der Auswertung eine besondere, von der Finanzbuchhaltung eindeutig zu trennende, gesondert abrechenbare betriebswirtschaftliche Zusatzleistung. Dabei werden die Möglichkeiten, die sich bereits aus einfachen Einnahmen-Ausgaben-BWAs für die Unternehmens- bzw. Praxissteuerung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden ergeben, häufig unterschätzt.
Die einfache Einnahmen-Ausgaben-BWA mit Liquiditätsrechnung
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