06.09.2011 | Firmenwagen
Keine Einzelbewertung für gelegentliche Fahrten des Unternehmers zur Arbeit
Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist eine Einzelbewertung nach der 0,002 %-Methode vorzunehmen, wenn der Arbeitnehmer an weniger als 15 Tagen zum Betrieb fährt. Dies hat der BFH entschieden und wird von der Finanzverwaltung mittlerweile akzeptiert (BMF 1.4.11, IV C 5 - S 2334/08/10010). Da sich das Schreiben der Verwaltung ausdrücklich nur auf Arbeitnehmer bezieht, fragte der Bund der Steuerzahler bei der Verwaltung nach, ob die steuerzahlerfreundliche Regelung auch für Unternehmer gilt. Die Antwort lautet: Nein.
Hinweis: Der Bund der Steuerzahler hat die Verwaltung aufgefordert, die Ungleichbehandlung zu beseitigen. Sollte die Verwaltung ihre Meinung nicht ändern, werden wohl die Finanzgerichte entscheiden müssen.
Weiterführende Hinweise
- Bund der Steuerzahler, Mitteilung vom 5.7.11
- Einzelbewertung bei nur gelegentlichen Fahrten zur Arbeit: Verwaltung folgt dem BFH (MBP 11, 106)