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  • 06.09.2011 | Firmenwagen

    Keine Einzelbewertung für gelegentliche Fahrten des Unternehmers zur Arbeit

    Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist eine Einzelbewertung nach der 0,002 %-Methode vorzunehmen, wenn der Arbeitnehmer an weniger als 15 Tagen zum Betrieb fährt. Dies hat der BFH entschieden und wird von der Finanzverwaltung mittlerweile akzeptiert (BMF 1.4.11, IV C 5 - S 2334/08/10010). Da sich das Schreiben der Verwaltung ausdrücklich nur auf Arbeitnehmer bezieht, fragte der Bund der Steuerzahler bei der Verwaltung nach, ob die steuerzahlerfreundliche Regelung auch für Unternehmer gilt. Die Antwort lautet: Nein.  

     

    Hinweis: Der Bund der Steuerzahler hat die Verwaltung aufgefordert, die Ungleichbehandlung zu beseitigen. Sollte die Verwaltung ihre Meinung nicht ändern, werden wohl die Finanzgerichte entscheiden müssen.  

     

    Weiterführende Hinweise

    • Bund der Steuerzahler, Mitteilung vom 5.7.11
    • Einzelbewertung bei nur gelegentlichen Fahrten zur Arbeit: Verwaltung folgt dem BFH (MBP 11, 106)
    Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 146 | ID 148335

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