08.04.2009 | Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
Alle wichtigen Änderungen 2009 in der Übersicht
von Dipl.-Kfm. Rüdiger Apel, Korschenbroich
Die Zahl der geringfügig Beschäftigten steigt kontinuierlich an. Ende 2008 verzeichnete die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See rund 6,8 Millionen geringfügig Beschäftigte. Nicht zuletzt ein Grund, um die gesetzlichen Änderungen ab 2009 in kompakter Form darzustellen.
1. Neuregelungen ab 2009
Ab 2009 wird das Meldeverfahren bei den Entgeltmeldungen um die Übermittlung von Unfallversicherungsdaten erweitert. Hierbei handelt es sich um folgende Angabepflichten:
- Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers
- Unfallversicherungsmitgliedsnummer des Beschäftigungsbetriebes
- Gefahrtarifstelle und Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers, dessen Gefahrtarif angewendet wird
- Unfallversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt
- Geleistete Arbeitsstunden
Entgeltmeldungen, die nach dem 31.12.08 erstellt werden und einen Meldezeitraum ab dem 1.1.08 beinhalten, müssen die Unfallversicherungsdaten enthalten. Handelt es sich um ununterbrochene Beschäftigungsverhältnisse, sind die Unfallversicherungsdaten erstmalig mit der Jahresmeldung 2008 zu melden. Die geleisteten Arbeitsstunden sind spätestens in Entgeltmeldungen aufzunehmen, die nach dem 31.12.09 erstattet werden.
1.1 Lohnfortzahlung bei Krankheit (U1)
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig