08.12.2010 | Geringwertige Wirtschaftsgüter
Der Gestaltungsspielraum im Überblick
von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Hagedorn, Dortmund
Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die nach dem 31.12.09 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden, kann zwischen der Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG) und der Sammelposten-Methode (§ 6 Abs. 2a EStG) gewählt werden. Das BMF (30.9.10, IV C 6 - S 2180/09/10001, Abruf-Nr. 103399) hat zur bilanzsteuerlichen Behandlung nunmehr Stellung bezogen.
Die nachfolgende Übersicht verdeutlicht die einzelnen Wahlrechte und die damit verbundenen Aufzeichnungspflichten:
Hinweis 1: Die AK/HK verstehen sich als Nettobetrag ohne eventuell enthaltene Vorsteuer.
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